Rechtsanwälte
Siebers Dieler Glaser Schaumberg
S D G S
gemeinsame Zweigstelle in Bürogemeinschaft
Bahnhofstraße 7, 06484 Quedlinburg
Telefon: 03946/5198302 Telefax: 03941/605104
EMail: mail@harzanwalt.de
Juristische Kompetenz
im Harzkreis und bundesweit
Die Rechtsanwälte Werner Siebers, Jens Glaser, Torsten Schaumberg und Andreas Dieler bieten in ihrer gemeinsamen Zweigstelle in Quedlinburg juristische Beratung und Dienstleistung an, insbesondere in Strafsachen und Steuerstrafsachen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfallabwicklungen aber auch auf anderen Rechtsgebieten.
Einen Rechtsanwalt im Vorharz, insbesondere in Quedlinburg, der sich engagiert um Ihre Belange bemüht, werden Sie bei uns finden. Sie haben die Sicherheit jahrelanger und bundesweiter Kompetenz. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir, außer in Fällen der Pflichtverteidigung oder Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe, ohne Vorschüsse oder Sicherheiten nicht anfangen können, Mandate zu bearbeiten.
Termine nach Vereinbarung
Impressum:
Die Rechtsanwälte Siebers und Dieler sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Bruchtorwall 12, 38100 Braunschweig, die Rechtsanwälte Glaser und Schaumberg der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt, Gerhart-Hauptmann-Straße 5, 39108 Magdeburg und unterliegen damit der Aufsicht dieser Körperschaften hinsichtlich der Einhaltung der Regeln der Bundesrechtsanwaltsordnung(BRAO), der anwaltlichen Berufsordnung (BORA), der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und der Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft sowie aller anderen für Rechtsanwälte geltenden Gesetze. Es besteht für Rechtsanwalt Siebers eine Berufshaftplfichtversicherung für die anwaltliche Tätigkeit in der BRD bei der Allianz AG, für Rechtsanwalt Dieler bei der, für Rechtsanwalt Glaser und für Rechtsanwalt Schaumberg bei der Viktoria Versicherungsgesellschaft.
Zudem wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für den Inhalt verlinkter Seiten keinerlei Haftung übernommen wird.